Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Zweckverband Mainhafen ist bemüht, seinen Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.mainhafen-wertheim.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

a) Diese Website ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Anforderung 9.2.4.1 Blöcke überspringen

Die Webseite enthält keine Sprunglinks und keine WAI-ARIA-Landmarks. Es sind auch keine HTML5-Bereiche, wie z. B. „main“ oder „nav“, definiert. Die vorhandene Überschriften-Struktur ist nicht ausführlich genug, um die fehlenden Sprunglinks zu kompensieren. Blinde haben so keine Möglichkeit, Bereiche der Webseite direkt anzuspringen oder zu überspringen.

Anforderung 9.2.4.3 Fokus sichtbar

Nach dem Öffnen des Menüs wird der Hintergrund verdunkelt, bzw. in der responsiven Ansicht durch eine neue Ebene verdeckt. Jedoch kann der Fokus aus dem Menü herausgeführt werden, ohne dass sich diese Ebene automatisch wieder schließt. So kann der Tastaturfokus im Hintergrund nicht mehr sichtbar sein und Nutzende können über diesen langfristigen Fokusverlust die Orientierung verlieren. Bitte stellen Sie sicher, dass der Tastaturfokus nicht in verdeckte Hintergrundebenen geführt werden kann, bis die Ebene im Vordergrund geschlossen wird.

Anforderung 9.4.1.3 Statusmeldungen

Der Chatbot gibt nun auch die generierten Nachrichten aus. Allerdings wird auch jeder Zwischenschritt, also die unfertige Antwort, während sie noch generiert wird, von einem Screenreader ausgegeben. Dies erschwert Wahrnehmung der generierten Antwort für Screenreader-Nutzende. Im Optimalfall würde Screenreader-Nutzenden eine Statusmeldung (z. B. "Die Antwort wird generiert.") einmalig ausgegeben, während die Nachricht generiert wird und die Nachricht vorgelesen, sobald sie fertiggeneriert wurde. Auch sollte nur die aktuellste Antwort des Bots ausgegeben werden und nicht der gesamte bisherige Chatverlauf.

Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO

Das Dokument Satzung 11.05.2021.pdf auf der Seite https://www.wertheim.de/mh/Home/Zweckverband.html wurde mit dem PDF-Accessibility- hecker (PAC) geprüft. Die Strukturebene des PDFs fehlt oder ist fehlerhaft.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. Juli 2026 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Bewertung durch Dritte. Die Erklärung wurde zuletzt am 30. August 2026 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf weitere Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns eine E-Mail an faehre@mainhafen-wertheim.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

Zweckverband Mainhafen und Fähre WertheimMühlenstraße 2697877 WertheimTelefon: 0160 90758319

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.